Psychische Gefährdungsbeurteilung
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Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Unternehmen und Institutionen seit 2013 eine Beurteilung des Arbeitsplatzes in Bezug auf die Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit vornehmen.
Dabei geht es um die Aspekte der Arbeitstätigkeit, des Arbeitsplatzes oder -umfeldes, die psychischen Beanspruchungen bis hin zu Erkrankungen verursachen können. Dazu gehören z.B. die Ausgestaltung des Arbeitsinhalts (z.B. wenig Handlungsspielraum, hohe emotionale Inanspruchnahme), der Arbeitsorganisation (z.B. wechselnde oder lange Arbeitszeit, Zeitdruck) oder der sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz (Konflikte im Kollegenteam, fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte).
Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – von der Auswahl einer geeigneten Methode über die Durchführung bis hin zur fachgerechten Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle. Die besten Erfahrungen machen wir mit der Kombination aus Befragung mit anschließenden interaktiven Workshops, die repräsentativ besetzt sind. Durch diesen partizipativen Ansatz wird größtmögliche Kommunikation und Tragfähigkeit der entwickelten Maßnahmen gewährleistet.
Ihre BAZ Ansprechpartnerin
Priscah Habben
Psychologin (B.Sc.)
Telefon: +49 541 600188-0
E-Mail: p.habben@baz-os.de