Umfangreiche Informationen rund um Vorsorgeuntersuchungen
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Anhand von einigen häufig nachgefragten Vorsorgen bzw. Eignungsuntersuchungen erhalten Sie hier Einblick, wie die Untersuchungen verlaufen:
Warum bekomme ich eine Einladung zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?
Bei bestimmten Gefährdungen sind Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, den Beschäftigten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Bei der Bildschirmarbeit geht es dabei vorwiegend um Beschwerden, die durch eine eingeschränkte Sehleistung oder eine schlechte Arbeitsplatzergonomie bedingt sind.
Bin ich verpflichtet, einen Termin wahrzunehmen?
Nein. Vorsorgeuntersuchungen bei Bildschirmarbeit sind immer eine sogenannte Angebotsvorsorge. Ihre Organisation ist zu regelmäßigen Einladungen verpflichtet, für Sie ist die Untersuchung immer freiwillig.
Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Wenn vorhanden Ihre aktuelle Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen), ggf. derzeitige Bildschirmbrille, ggf. Brillenpass. An ungewöhnlichen Bildschirmarbeitsplätzen bitte auch den Abstand zum Bildschirm messen.
Was beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung?
Inhalt ist immer eine allgemeine ärztliche Erhebung der Krankenvorgeschichte und möglicher arbeitsplatzbedingter Beschwerden und eine entsprechende Beratung insbesondere im Hinblick auf Ergonomie am Arbeitsplatz. Es wird ein Sehtest mit ihrer aktuellen Brille durchgeführt, wenn gewünscht kann sich auch eine symptombezogene körperliche Untersuchung anschließen. Eine Ausmessung ihrer derzeitigen Brille oder eine Bestimmung von erforderlichen Dioptrienwerten erfolgt im Rahmen der Vorsorge nicht.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind bei uns aber immer ganzheitlich ausgerichtet, deshalb dürfen auch alle anderen gesundheitliche Beschwerden, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen, zur Sprache kommen, z.B. chronische Erkrankungen, Rückenschmerzen, Beschwerden mit der Schichtarbeit, psychische Beschwerden.
Kann ich durch den Sehtest durchfallen? Was erfährt mein Betrieb?
Nein. Wir sprechen lediglich Ihnen persönlich eine arbeitsmedizinische Empfehlung aus. Die Inhalte der Vorsorgeuntersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Die Arbeitgebenden erfahren niemals ohne Ihre Zustimmung von Untersuchungsbefunden, Vorerkrankungen oder Beschwerden am Arbeitsplatz, sondern lediglich, dass eine Untersuchung stattgefunden hat und wann die nächste Untersuchung fällig ist.
Schadet Bildschirmarbeit meinen Augen?
Nein, derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Augen auch durch langjährige Bildschirmtätigkeit einen Schaden nehmen – allerdings können durch eine falsche Sehhilfe und eine schlechte Ergonomie Beschwerden bei der Arbeit und eine schlechte Arbeitsleistung auftreten.
Kann ich für meine Vorsorgeuntersuchung auch zu einer Augenarztpraxis oder zu einem Optikergeschäft gehen?
Selbstverständlich können auch Augenärztinnen und -ärzte sowie Optikerinnen und Optiker ihre Sehschärfe bestimmen und Sie zu Brillen beraten. Allerdings haben nur Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und –mediziner die Berechtigung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist ganzheitlich ausgerichtet und berücksichtigt nicht nur die Sehschärfe, sondern auch weitere Aspekte am Arbeitsplatz. Kosten für eine Bildschirmbrille werden von Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Organisation nur übernommen, wenn ein Facharzt oder Fachärztin (Arbeitsmedizin oder Augenheilkunde) eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
Wie häufig wird mir eine Vorsorgeuntersuchung angeboten?
Die erste Untersuchung findet optimalerweise vor Tätigkeitsaufnahme statt, danach erstmalig nach 12 Monaten, dann üblicherweise alle 3 Jahre. Der Arbeitsmediziner bzw. die Arbeitsmedizinerin kann eine kürzere Frist festlegen. Beschäftigte können bei zwischenzeitlichen Problemen bereits früher eine erneute Untersuchung über ihren Betrieb anmelden (sogenannte Wunschvorsorge).
Was ist eine Bildschirmbrille?
Bei bestimmten Formen der Fehlsichtigkeit sind Alltagsbrillen nur eingeschränkt für eine längere Bildschirmtätigkeit geeignet. Dies trifft insbesondere für Gleitsichtbrillen bei vorbestehender Kurzsichtigkeit und sich dann entwickelnder Alterssichtigkeit zu, da die Gleitsichtfenster nur eingeschränkt auf die typischen Bildschirmentfernungen angepasst sind. Die Bildschirmbrille berücksichtigt diese Entfernungen gezielt. Z.B. bei der BGHW gibt es eine schöne Übersicht hierzu:
https://www.bghw.de/e-magazin/arbeitsplatzbrillen
Muss der Betrieb die die Kosten für eine Bildschirmbrille übernehmen?
Arbeitnehmende haben das Recht auf eine spezielle Sehhilfe in der einfachsten Ausführung, wenn ein Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin feststellt, dass sich die normale Brille für die Tätigkeit am Computer nicht eignet. In vielen Betrieben gibt es einen festen Bezuschussungsbetrag, für den üblicherweise bereits eine gute Bildschirmbrille erhältlich ist. Fragen Sie bei sich im Betrieb nach, wie der genaue Ablauf ist.
In der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine Bildschirmbrille empfehlenswert ist – was bekomme ich für eine Bescheinigung?
Üblicherweise wird in ihrer Vorsorgebescheinigung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen – sie können die Vorsorgebescheinigung dann bei Ihrem Betrieb vorlegen. Sollten Ihre Vorgesetzten bzw. Personalverantwortlichen einen bestimmten Vordruck für die Empfehlung einer Bildschirmbrille wünschen, so bringen Sie diesen bitte am Untersuchungstag mit.
Warum bekomme ich eine Einladung zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?
Bei bestimmten Gefährdungen sind Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, den Beschäftigten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. In der Pflege geht es hierbei hauptsächlich um Infektionsrisiken und Hautgefährdungen durch häufiges Händedesinfizieren und Handschuhe tragen.
Bin ich verpflichtet, einen Termin wahrzunehmen?
Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. In der Pflege ist die arbeitsmedizinische Vorsorge zu Infektionsgefährdungen typischerweise als sogenannte Pflichtvorsorge definiert – sie sind also dazu verpflichtet, sich beim Betriebsarzt bzw. bei der Betriebsärztin vorzustellen und beraten zu lassen. Eine weitergehende körperliche Untersuchung oder Blutentnahmen sind bei Vorsorgeuntersuchungen niemals verpflichtend. Wenn bei Ihnen nur eine Angebotsvorsorge durchgeführt wird, ist die Untersuchung komplett freiwillig.
Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Impfpass. Wenn vorhanden: Medikamentenplan, Liste mit Vordiagnosen, evtl. vorhandene Titerkontrollen zu Hepatitis B
Was beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung?
Inhalt ist immer eine allgemeine ärztliche Erhebung der Krankenvorgeschichte und eine Beratung sowie – sofern gewünscht – eine körperliche Untersuchung. Der Schwerpunkt der Beratung liegt auf Infektionsrisiken und Hautschutz. So können z.B. Fragen gestellt werden, wenn immunsuppressive Medikamente eingenommen werden, eine Schwangerschaft geplant ist oder das Desinfektionsmittel schlecht vertragen wird. Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind bei uns aber immer ganzheitlich ausgerichtet, deshalb dürfen auch alle anderen gesundheitliche Beschwerden, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen, zur Sprache kommen, z.B. chronische Erkrankungen, Rückenschmerzen, Beschwerden mit der Schichtarbeit, psychische Beschwerden.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung wird Ihnen je nach Gefährdungen typischerweise eine Impfung gegen Hepatitis A und B angeboten. Es gibt die Möglichkeit zur Blutuntersuchung (kleines Routinelabor sowie Hepatitisantikörper und auf besonderen Wunsch hin auch HIV-Antikörper).
Was erfährt mein Betrieb?
Die Inhalte der Vorsorgeuntersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben werden. Arbeitgebende erfahren niemals von Vorerkrankungen, Blutergebnissen oder Untersuchungsbefunden, sondern lediglich, dass eine Untersuchung stattgefunden hat und wann die nächste Untersuchung fällig ist.
Kann ich mich an dem Termin auch gegen andere Krankheiten impfen lassen?
Ihr Betrieb bzw. Ihre Organisation legt fest, für welche Impfungen die Kosten übernommen werden. Typischerweise werden nur Kosten für die Impfungen übernommen, für die beruflich ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. In der Pflege sind dies meist Hepatitis A und B. Impfungen, die ohnehin jeder unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, erfolgen in der Regel beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin.
Gibt es eine Impfpflicht?
Ja, alle Menschen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind und nach 1970 geboren wurden, sind verpflichtet, sich gegen Masern impfen zu lassen. Dies muss direkt den Arbeitgebenden gegenüber nachgewiesen werden und wird nicht bei der Vorsorgeuntersuchung kontrolliert. Die Kosten für die Masernimpfung oder Titerkontrollen zur Überprüfung des Masernimpfschutzes werden typischerweise von den Arbeitgebenden nicht übernommen.
Alle weiteren Impfungen sind freiwillig.
Kann ich für meine Vorsorgeuntersuchung auch zum Hausarzt/zur Hausärztin gehen?
Nein, der Schwerpunkt der Untersuchung ist arbeitsplatzbezogen und nur Arbeits- und Betriebsmediziner bzw. -medizinerinnen haben die Berechtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und die hausärztliche Vorsorge (Check-Up) ergänzen sich.
Wie häufig wird mir eine Vorsorgeuntersuchung angeboten?
Die erste Untersuchung findet optimalerweise vor Tätigkeitsaufnahme statt, danach erstmalig nach 6-12 Monaten, dann üblicherweise alle 3 Jahre. Der Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin kann eine kürzere Frist festlegen. Beschäftigte können bei zwischenzeitlichen Problemen bereits früher eine erneute Untersuchung über Ihren Betrieb anmelden (sogenannte Wunschvorsorge)
Wie werden Hepatitis A und B übertragen, wozu führen diese Erkrankungen und wie wird geimpft?
Hepatitis A wird durch typischerweise durch Schmierinfektionen durch Kontakt mit Stuhl übertragen und löst eine mehrere Monate anhaltende Gelbsucht aus. Bei gesunden Menschen sind schwere Infektionen selten und die Infektion heilt in der Regel folgenlos aus. Die Impfung ist gut verträglich und eine vollständige Impfserie aus 2-3 Impfungen bietet einen mehrere Jahrzehnte anhaltenden Schutz.
Hepatitis B wird typischerweise durch Blutkontakt übertragen – es reichen hier schon sehr geringe Blutmengen (z.B. ein gemeinsam benutzter Rasierer), eine Übertragung kann aber auch z.B. über Speichel erfolgen (allerdings deutlich seltener). Der Erreger kann dann über auch nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen in den Körper eindringen. Eine Hepatitis B verläuft bei etwa 10% der Menschen chronisch und kann dann zu einem Umbau der Leber bis hin zum Leberkrebs führen. Die Impfung ist gut verträglich, eine vollständige Impfserie besteht aus 3 Impfungen. Da es zu gelegentlichem Impfversagen kommt, wird der Impferfolg mittels Blutentnahme kontrolliert. Wenn einmal der Impferfolg nachgewiesen wurde, hält der Schutz lebenslang an.
Eine Impfung gegen Hepatitis A und B wird in der Regel allen Beschäftigten im Gesundheitswesen empfohlen, ein Kombinationsimpfstoff gegen beide Erkrankungen ist verfügbar.
Was ist mit Hepatitis C und HIV?
Hepatitis C und HIV werden ebenfalls über Blut übertragen – eine Übertragung erfolgt nur über Verletzungen, nicht über intakte Haut. Das Ansteckungsrisiko ist zudem deutlich geringer als bei Hepatitis B und beide Erkrankungen sind viel seltener. Eine Impfung ist nicht verfügbar, ein Schutz ist nur möglich, indem eine Exposition verhindert wird. Beide Erkrankungen werden zu Beginn der Erkrankung häufig nicht bemerkt, können aber frühzeitig in der Blutuntersuchung nachgewiesen werden. Deshalb ist es wichtig, einen Blutkontakt mit verletzter Hautbarriere, z.B. eine Nadelstichverletzung, der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung kann das Blut auf HIV oder Hepatitis C untersucht werden, wenn Mitarbeitende dies wünschen, z.B. weil es in der Vergangenheit eine entsprechende Verletzung gegeben hat, die nicht korrekt nachgesorgt wurde.
Warum bekomme ich eine Einladung zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?
Bei bestimmten Gefährdungen ist das Unternehmen bzw. die Organisation dazu verpflichtet, Beschäftigten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Bei der Lärmvorsorge geht es hauptsächlich darum, eine Lärmschwerhörigkeit rechtzeitig zu entdecken und Probleme mit dem Gehörschutz zu erkennen.
Bin ich verpflichtet, einen Termin wahrzunehmen?
Das hängt davon ab, wie laut es bei Ihnen im Betrieb ist. Ab 80 dB(A) im Schichtmittelwert wird Ihnen eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung angeboten, ab 85dB(A) als Schichtmittelwert ist die Teilnahme an der Vorsorge verpflichtend. Verpflichtend ist nur die Teilnahme an einem Beratungsgespräch, Untersuchungen sind immer freiwillig.
Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie ihren aktuellen Gehörschutz mit sowie evtl. vorhandene (HNO-)ärztliche Befunde.
Was beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung?
Inhalt ist immer eine allgemeine ärztliche Erhebung der Krankenvorgeschichte und möglicher arbeitsplatzbedingter Beschwerden. Bei der Lärmvorsorge geht es hierbei insbesondere um Schwerhörigkeit, Schwindel und Ohrgeräusche sowie mögliche Probleme mit dem Gehörschutz.
An technischen Untersuchungen wird Ihnen ein Hörtest angeboten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind bei uns aber immer ganzheitlich ausgerichtet, deshalb dürfen auch alle anderen gesundheitliche Beschwerden, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen, zur Sprache kommen, z.B. chronische Erkrankungen, Rückenschmerzen, Beschwerden mit der Schichtarbeit, psychische Beschwerden.
Kann ich durch den Hörtest durchfallen? Was erfährt mein Betrieb?
Nein. Auch wenn sich eine Schwerhörigkeit entwickelt hat, ist das oberste Ziel, die Gesundheit zu erhalten und durch Verbesserungen am Arbeitsplatz und einem verbesserten Gehörschutz ein weiteres Voranschreiten zu verhindern. Gegebenenfalls finden kurzfristige Kontrolluntersuchungen statt. Einen Arbeitsplatzwechsel empfehlen wir nur in Ausnahmefällen.
Wir sprechen ohnehin lediglich Ihnen persönlich eine arbeitsmedizinische Empfehlung aus. Die Inhalte der Vorsorgeuntersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Arbeitgebende erfahren niemals ohne Ihre Zustimmung von Untersuchungsbefunden, Vorerkrankungen oder Beschwerden am Arbeitsplatz, sondern lediglich, dass eine Untersuchung stattgefunden hat und wann die nächste Untersuchung fällig ist.
Wie entwickelt sich eine Lärmschwerhörigkeit?
Wenn Sie viele Jahre lang sehr lauten Lärm ausgesetzt sind, wird ihr Gehör langsam, aber unwiderruflich geschädigt. Zunächst sind die hohen Töne betroffen – Sie merken dies daran, dass sie Schwierigkeiten haben Stimmen auseinanderzuhalten, wenn viele Menschen durcheinandersprechen. Später sind auch die tieferen Töne betroffen, die Sie für das Sprachverständnis brauchen.
Extrem lauter Lärm kann auch kurzfristig oder nach einmaligem Ereignis zu einem Hörschaden führen, einem sogenannten Knalltrauma.
Kann ich für meine Vorsorgeuntersuchung auch zum HNO-Arzt/Ärztin gehen?
Selbstverständlich kann auch ein HNO-Arzt oder -Ärztin einen Hörtest durchführen und eine Lärmschwerhörigkeit erkennen. Allerdings haben nur Arbeits- und Betriebsmediziner bzw. -medizinerinnen die Berechtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist ganzheitlich ausgerichtet und berücksichtigt nicht nur die Hörkurve, sondern auch weitere Aspekte am Arbeitsplatz.
Wie häufig wird mir eine Vorsorgeuntersuchung angeboten?
Die erste Untersuchung findet optimalerweise vor Tätigkeitsaufnahme statt, danach erstmalig nach 12 Monaten, dann üblicherweise alle 3 Jahre. Der Arbeitsmediziner bzw. die Arbeitsmedizinerin kann eine kürzere Frist festlegen. Beschäftige können bei zwischenzeitlichen Problemen bereits früher eine erneute Untersuchung über ihren Betrieb anmelden (sogenannte Wunschvorsorge).
Warum ist eine Lärmpause so wichtig vor der Untersuchung?
Unmittelbar nachdem man Lärm ausgesetzt wurde, hört man vorübergehend schlechter, ohne dass bereits eine dauerhafte Schwerhörigkeit vorliegt. Der Hörtest kann also fälschlicherweise auffällig sein, ohne dass bereits ein bleibender Schaden aufgetreten ist. Tragen Sie deshalb unbedingt vor der Untersuchung konsequent ihren Gehörschutz am Arbeitsplatz und halten Sie eine möglichst lange Lärmpause ein. Eine sinnvolle Untersuchung ist nicht möglich, wenn Sie in den 30min vor der Untersuchung ungeschützt Lärm ausgesetzt waren.
Ich würde zu einer Lärm-II eingeladen, was bedeutet das?
Wenn bei Ihnen beim Hörtest Auffälligkeiten festgestellt wurden, ist ein erweiterter Hörtest erforderlich, damit unterschieden werden kann, ob Innenohr oder das Mittelohr geschädigt ist. Diese Untersuchung kann nicht vor Ort, sondern nur bei uns im Zentrum durchgeführt werden. Vor der Untersuchung sollte eine konsequente Lärmpause von mind. 14h eingehalten werden, damit die Untersuchung aussagekräftig ist. Bitte besprechen Sie dies unbedingt mit Ihren Vorgesetzten.
Kann Lärmschwerhörigkeit eine Berufskrankheit sein? Wer zeigt diese an?
Eine Schwerhörigkeit, die durch langjährigen sehr lauten Lärm am Arbeitsplatz ausgelöst wurde, wird von den Berufsgenossenschaften als Berufskrankheit anerkannt. Wenn sich aufgrund Ihrer Tätigkeit und dem Ergebnis des Hörtests ein begründeter Verdacht ergibt, so sind wir gesetzlich zur Verdachtsanzeige verpflichtet. Sie werden in jedem Fall über eine solche Anzeige informiert.
Sie gehen einer Tätigkeit nach, bei der Sie Fahrzeuge, Anlagen oder Maschinen führen und bei der bei einem Unfall ein erheblicher Schaden für andere Personen oder Sachgüter auftreten könnte. Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation möchte wissen, ob das Risiko für einen Unfall aufgrund ihres Gesundheitszustandes erhöht ist.
Darf mein Betrieb mich zu einer G25 schicken? Bin ich verpflichtet, einen Termin wahrzunehmen?
Ob ihr Betrieb Sie zu einer G25 verpflichten kann, hängt von ihrer konkreten Tätigkeit, ihrem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen sowie gesetzlichen Vorgaben ab. Ob eine Untersuchung im Einzelfall arbeitsrechtlich zulässig ist, kann von uns arbeitsmedizinisch nicht beantwortet werden.
Wenn ihr Betrieb eine G25 fordert, wird er Sie voraussichtlich für eine entsprechende Tätigkeit nur einsetzen, wenn ihm die Bescheinigung über eine entsprechende Eignung vorliegt.
Kann ich durch die G25 durchfallen? Was erfährt mein Betrieb?
Die G25 ist eine sogenannte Eignungsuntersuchung. Ihr Betrieb möchte also am Ende der Untersuchung Mitteilung darüber erhalten, ob Sie gesundheitlich dazu geeignet sind, eine entsprechende Tätigkeit auszuführen. Medizinische Informationen unterliegen auch bei Eignungsuntersuchungen der ärztlichen Schweigepflicht, haben aber selbstverständlich Einfluss darauf, ob wir eine Eignung bescheinigen können.
Der häufigste Grund für eine Nichteignung ist eine unzureichende Sehleistung – dies kann mit einer neuen Brille häufig leicht behoben werden. Problematisch können auch Erkrankungen und Medikamente sein, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen oder zu einem plötzlichen Kontrollverlust führen können, z.B. unzureichend behandelte Schlafapnoe, Krampfanfälle oder sehr starke Schmerzmittel.
Grundsätzlich übermitteln wir das Ergebnis der Untersuchung nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin direkt an Ihren Betrieb, alternativ erhalten Sie persönlich von uns die Bescheinigung und können den Inhalt prüfen und dann selbst an Ihre Vorgesetzten bzw. Personalverantwortlichen weiterleiten.
Was beinhaltet die G25?
Es wird eine Arbeitsanamnese und die allgemeine Krankenvorgeschichte erhoben sowie einen Sehtest, eine Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Zellen sowie und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Bei Bedarf erfolgt eine Sichtung von Vorbefunden.
Findet ein Drogentest statt?
Bei einem konkreten Verdacht, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und im Einzelfall auch bei Einstellung kann ihr Betrieb uns ggf. mit der Durchführung eines Drogentests beauftragen. Sie werden hierüber immer gesondert aufgeklärt und müssen schriftlich ihr Einverständnis hierzu erklären. Heimliche Untersuchungen ohne ihr Wissen finden niemals statt.
Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie die Brille mit, die Sie am Arbeitsplatz verwenden, sowie ggf. eine zusätzliche Lesebrille. Zudem bitte einen aktuellen Medikamentenplan und eventuell vorhandene ärztliche Vorbefunde. Besonders wichtig sind Vorbefunde bei neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen, bei schlafbezogenen Atemstörungen und bei Stoffwechselerkrankungen, z.B. Diabetes.
Wie häufig erfolgt eine Eignungsuntersuchung?
Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, es kommt hier auf den Einzelfall an. 3 Jahre sind allerdings ein gängiges Untersuchungsintervall.
Wenn bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt werden, die nicht zu einer sofortigen Untauglichkeit führen, aber kurzfristig eine Behandlung erforderlich machen (z.B. ein schlecht behandelter Blutdruck oder ein noch nicht bekannter Diabetes), so schlagen wir Ihrem Betrieb in der Regel eine kurzfristige Nachuntersuchung nach 3-6 Monaten vor. Dies besprechen wir in jedem Fall vorab mit Ihnen.
Ihre BAZ Ansprechpartnerin
Ramona Doege
Praxismanagement
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