Ablauf der betriebsärztlichen Untersuchung
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Über Ihren Betrieb bzw. Ihre Organisation sind Sie hingewiesen oder eingeladen worden, einen betriebsärztlichen Termin wahrzunehmen. Woran Sie denken sollten und was Sie erwartet, haben wir Ihnen zusammengestellt.
Was ist mitzubringen?
Je nach Untersuchung bringen Sie bitte Brille, Arbeitsplatzbrille oder Kontaktlinsen und Ihren Impfausweis mit. Gerne auch Medikamentenplan oder Unterlagen zu Vorerkrankungen, sofern vorhanden. Ihre Gesundheitskarte benötigen wir nicht! Dafür aber ggf. eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Betriebs oder Ihrer Institution, sofern keine Regelbetreuung durch uns durchgeführt wird. Im Zweifel können Ihre Personalverantwortlichen Ihnen darüber Auskunft geben, da die Kostenübernahme im Vorfeld mit unserem Praxismanagement abgeklärt sein sollte. Bei Unklarheiten können Sie uns auch gerne anrufen.
Wie verläuft die Untersuchung?
Die Vorsorgen verlaufen unterschiedlich, je nach dem, welchen Gefährdungen Sie im Unternehmen ausgesetzt sind (Höhe, Kälte, Lärm, Infektionen, Feuchtigkeit etc.) bzw. welche Fähigkeiten für Ihre Arbeit notwendig sind (Sehen, Hören, Reaktion etc.). In der Regel teilt sich die Untersuchung aber in zwei Teile auf. Der eine Teil ist eine technische Untersuchung wie z.B. eine Blutabnahme, ein Sehtest, ein Hörtest oder ähnliches, der andere Teil ist die körperliche Untersuchung und das Beratungsgespräch direkt bei der Arbeitsmedizinerin bzw. dem Arbeitsmediziner. Keine Untersuchung findet gegen Ihren Willen statt.
Wenn Ihre Organisation Ihnen eine psychologische Einzelberatung ermöglicht, dann haben Sie natürlich ausschließlich ein Beratungsgespräch mit unserer Psychologin oder unserem Psychologen.
Die Untersuchungen, die bei uns am meisten nachgefragt werden, haben wir Ihnen hier mit Zusatzinformationen zusammengestellt.
Erhalte ich einen Bericht?
Ja, wir erstellen eine Bescheinigung, in dem Ihre Personalverantwortlichen informiert werden, welche Untersuchung erfolgt ist und wann die Wiedervorstellung auf Basis der Vorgaben erfolgen sollte. Die Arbeitgebenden erhalten keine Befunddaten, die ärztliche Schweigepflicht gilt uneingeschränkt!
Bei Eignungsuntersuchungen erhalten die Personalverantwortlichen eine Information zur Eignung / Nichteignung, sofern Sie zustimmen. Sie selbst erhalten einen Bericht über die Eignung und unsere Einschätzung, ob Risiken bestehen. Hier können weitergehende Beratungsinhalte, Informationen, Befunde und Empfehlungen mitgeteilt werden. Sie erhalten ebenfalls ggf. erhobene Laborwerte.
Muss ich etwas zahlen?
Die Kosten trägt bei der betrieblichen Vorsorge Ihr Betrieb bzw. Ihre Organisation. Zudem finden arbeitsmedizinische Untersuchungen innerhalb der Arbeitszeit statt. Anders ist es, wenn Sie als Privatperson zu uns kommen.
Ihre BAZ Ansprechpartnerin
Ramona Doege
Praxismanagement
Telefon: +49 541 600188-0
E-Mail: r.doege@baz-os.de