Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
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Wie viel regelmäßige betriebsärztliche Grundbetreuung Sie als Organisation pro Jahr in Anspruch nehmen müssen, ist in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) festgelegt.
Wir unterstützen Sie darin, die im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, arbeiten wir nicht nur eng mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, sondern entwickeln gerne mit Ihnen zusammen Angebote, wie die Zeiten möglichst zielführend genutzt werden können.
Hauptaufgaben der Grundbetreuung sind die Beratung bei der Erstellung und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen (ASA=Arbeitsschutzausschuss) sowie regelmäßige Begehungen. Sie sind die Grundlage für weitere Maßnahmen wie z.B.:
- Unterstützung bei der Erstellung einer geeigneten Vorsorgematrix für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei der Untersuchung nach Unfällen, bei Berufskrankheiten oder anderen arbeitsbedingten Erkrankungen
- Entwicklung von Konzepten für ein geeignetes Biomonitoring bei Gefahrstoffen
- Regelmäßige anonymisierte Auswertungen von Erkenntnissen aus den durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen und ggf. Biomonitoring-Ergebnissen
- Beteiligung an vorgeschriebenen allgemeinen arbeitsmedizinischen bzw. allgemeinen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratungen der Mitarbeitenden
- Beratung bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten und Risikobewertung bei der Entsendung von Mitarbeitenden, auch Unterstützung bei Unterweisungen mit Vorträgen zu reisemedizinisch relevanten Themen oder bei der Planung eines Notfallplans oder einer Reiseapotheke.
Arbeitsmedizinische Expertise ist darüber hinaus besonders in Fragen zu Hygiene, Organisation der ersten Hilfe, Arbeitsplatzergonomie, Arbeitszeitgestaltung, Hautgefährdungen, Infektionsgefährdungen, Toxikologie, vorbeugender Mutterschutz u.v.m. gefragt. Auch bei Gesundheitstagen können wir mit Vorträgen oder Vor-Ort-Beratungen eine kollektive arbeitsmedizinische Betreuung leisten, unterschiedliche Module können Sie bei uns dafür buchen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen selbst werden nicht auf die Grundbetreuungszeiten angerechnet und werden in der Regel der betriebsspezifischen Betreuung zugeordnet.
Ihre BAZ Ansprechpartnerin
Ramona Doege
Praxismanagement
Telefon: +49 541 600188-0
E-Mail: r.doege@baz-os.de