Arbeitsmedizinischer Bedarf
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Muss ich einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin bestellen?
Jedes Unternehmen muss sich bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beraten lassen und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin bestellen. Generell müssen Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation – egal wie groß und in welcher Branche Sie tätig sind – einer Gefährdungsbeurteilung (auch für psychische Belastungen) unterziehen und für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen. Wie viel regelmäßige betriebsärztliche Grundbetreuung Sie als Organisation pro Jahr in Anspruch nehmen müssen, ist in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) festgelegt. Unterschieden wird zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Zur Grundbetreuung gehören u.a. die Unterstützung der Arbeitgebenden beim Erstellen und Überarbeiten von Gefährdungsbeurteilungen, Festlegung bzw. Empfehlung von Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen sowie generelle Organisation und Dokumentation der Vorsorgen. Die Durchführung der Grundbetreuung und der anlassbezogenen bzw. betriebsspezifischen Betreuung müssen Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden (in der Regel der Berufsgenossenschaft) nachweisen können.
Bei größeren Betrieben (oft liegt die Schwelle bei 50 Mitarbeitenden) ist eine Regelbetreuung durch einen Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin Pflicht, in kleineren Betrieben gibt es alternative Formen der Betreuung über Ihre Berufsgenossenschaft, bei denen dann ggf. nur bedarfsorientiert eine betriebsärztliche Beratung erforderlich ist. Im „Unternehmermodell“ übernehmen Sie als Unternehmer oder Unternehmerin einen Teil der Aufgaben. Informationen zu Ihren Möglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.
Wieviel „Arbeitsmedizin“ benötige ich?
Die Grundbetreuung wird rein rechnerisch ermittelt. Sie benötigen dazu die Zuordnung Ihres Unternehmens in eine Gefährdungsgruppe (dem Branchencode „WZ Code“ entnehmbar) und Ihre Beschäftigtenzahl (in der Regel werden dabei Teilzeitbeschäftigte unter 20 Stunden mit 0,5 gezählt, bis 30 Stunden mit 0,75). Einsatzzeitenrechner bieten Ihnen viele Berufsgenossenschaften über ihre Internetpräsenz an.
Die betriebsspezifische Betreuung dagegen trägt den speziellen Erfordernissen bei Ihnen vor Ort Rechnung. Sie geht immer von spezifischen betrieblichen Gefährdungen, Situationen und Anlässen aus und sollte im Idealfall in einem Vorsorgeraster münden, aus dem hervorgeht, wer wann welche Untersuchung benötigt oder angeboten bekommen muss. Die betriebsspezifische Betreuung ist nicht Bestandteil der Grundbetreuung und besteht üblicherweise zum überwiegenden Teil aus den Vorsorgeuntersuchungen Ihrer Mitarbeitenden. Dieser Umfang ist zusätzlich zur Grundbetreuung zu organisieren.
Ihre BAZ Ansprechpartnerin
Ramona Doege
Praxismanagement
Telefon: +49 541 600188-0
E-Mail: r.doege@baz-os.de