Eignungsuntersuchungen
Startseite / Leistungen / Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedingungen. Die Arbeitgeberin kann die Einstellung einer Bewerberin von einer gesundheitlichen Untersuchung abhängig machen. Eignungsuntersuchungen können auch im bestehenden Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebenden anberaumt werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für einen Zweifel an der Eignung der Beschäftigten gibt.
Das Betriebsarztzentrum Osnabrück führt alle Eignungsuntersuchen in Anlehnung an die Grundsätze der Unfallversicherungsträger durch. Beispiele sind Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit oder Arbeiten mit Absturzgefahr.
Ihre BAZ Ansprechpartnerin
Ramona Doege
Praxismanagement
Telefon: +49 541 600188-0
E-Mail: r.doege@baz-os.de